Individuelle Gesundheitsleistungen
Im Rahmen der plastischen Chirurgie bietet die Chirurgische Gemeinschaftspraxis individuelle Gesundheitsleistungen an. Die Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und müssen daher vom Patienten getragen werden.
- Narbenkorrekturen
- Entfernung von Muttermalen (NZN, Naevi)
- Entfernung von Xanthelasmen
- Abtragung von kosmetisch störenden Fettschürzen
- Ohrlochkorrektur
- Stellungskorrektur der Ohrmuschel
- Vorhautteilentfernung bei Phimose (Operation aus religiösen Gründen)
- Schlupflidoperation (Blepharoplastie)
- Entfernung von Fibromen und Lipomen
- Chirurgische Entfernung von Tätowierungen