Im Rahmen der plastischen Chirurgie bietet die Chirurgische Gemeinschaftspraxis individuelle Gesundheitsleistungen an. Die Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und müssen daher vom Patienten getragen werden.
  • Narbenkorrekturen
  • Entfernung von Muttermalen (NZN, Naevi)
  • Entfernung von Xanthelasmen
  • Abtragung von kosmetisch störenden Fettschürzen
  • Ohrlochkorrektur
  • Stellungskorrektur der Ohrmuschel
  • Vorhautteilentfernung bei Phimose (Operation aus religiösen Gründen)
  • Schlupflidoperation (Blepharoplastie)
  • Entfernung von Fibromen und Lipomen
  • Chirurgische Entfernung von Tätowierungen