Arbeitsunfälle

In unserer Praxis werden unfallchirurgische Erkrankungen sowie Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle behandelt. Kostenträger der Behandlung dieser Unfälle sind die Berufsgenossenschaften.

Wir besitzen die Zulassung als so genannte „D-Ärzte“ zu arbeiten, was bedeutet, dass wir für die erwähnten Unfälle zuständig sind. Ein D-Arzt ist fachlich versiert, muss die von den Berufsgenossenschaften geforderten Qualifikationen nachweisen und regelmäßige Weiterbildungen besuchen. Bei uns bekommen Sie durch diese zusätzliche Qualifizierung schnellstmöglich eine Heilbehandlung. Anhand unserer Befundung entscheiden wir, ob eine weitere Behandlung stationär erforderlich ist oder ambulant durchgeführt werden kann. Es erfolgen von unserer Seite regelmäßige Berichterstattungen an die Berufsgenossenschaften.

Besonders bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls müssen wir hinzugezogen werden. Auch bei längerer Behandlungsbedürftigkeit, bei schweren Verletzungen über Jahre hinaus,  ist die Vorstellung bei einem der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung angegliederten Arzt notwendig. Dies gilt zum Beispiel für Entscheidungen über die Notwendigkeit zur Verordnung von Hilfsmitteln wie  Bandagen und Einlagen oder zur Verschreibung physikalischer Maßnahmen.

Als D-Ärzte müssen wir die Kriterien der Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Qualifikation, der Öffnungszeiten und der Praxisausstattung erfüllen. 

Die Chirurgische Gemeinschaftspraxis bietet ihren Patienten das nahezu komplette Spektrum der operativen und konservativen Behandlung von Verletzungen. Für Notfälle stehen zu Sprechstundenzeiten zwei Eingriffsräume, zwei Operationssäle und eine Röntgenabteilung von 8.00 bis 18.00 Uhr zu Verfügung.

Die Chirurgische Gemeinschaftspraxis bietet ihren Patienten das nahezu komplette Spektrum der operativen und konservativen Behandlung von Verletzungen. Für Notfälle stehen zu Sprechstundenzeiten zwei Eingriffsräume, zwei Operationssäle und eine Röntgenabteilung von 8.00 bis 18.00 Uhr zu Verfügung.